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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

            ZELTMEISTER BERLIN 24/7 KG

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung von Mietartikeln und Eventzubehör 
und damit verbundener Erbringung von Dienstleistungen der Zeltmeister Berlin 24/7 KG
Version 2.9. | Gültig ab 01.02.2024

1. Geltungsbereich: Bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen Zeltmeister Berlin 24/7 KG 
(nachfolgend Vermieter genannt) 
und dem Kunden sind folgende Mietbedingungen bindend und werden vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt. 
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

2. Zahlungsbedingungen für Privatkunden bei Anmietung für private Veranstaltungen

2.1.Eine Anzahlung von 30% ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bestellung fällig, die Restsumme( 70% )
ist am Tage der Lieferung in bar bei unserem Lieferanten zu entrichten
( Ausser der Vermieter gibt eine andere Zahlungsweise vor ).

2.2. Zahlungsbedingungen für Firmenkunden, Unternehmen, Vereine oder öffentl. Einrichtungen 
sowie bei Anmietung für öffentl. Veranstaltungen

Bei Firmenkunden, Vereinen oder öffentl. Einrichtungen erfolgt die Zahlung grundsätzlich 
per Überweisung / Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt, unabhängig vom Veranstaltungsdatum, 
zusammen mit der Vertragserstellung. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsdatum. 
Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Vermieter innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann.
Falls die Zahlung nicht 7 Tage nach Bestellung auf unserem Konto verbucht ist sind wir berechtigt 
mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.Es befreit Sie jedoch nicht nicht von der Zahlung. 
Sollte der Vermieter einen Rabatt gewähren ist dieser nur bei Einhaltung der auf der Rechnung 
angegebenen Zahlungsfrist von 7 Tagen gültig. Wird das Zahlungsziel überschritten, 
verfällt der Rabattanspruch und die Differenz wird bei der Zahlungserinnerung entsprechend nachberechnet.

3. Buchungsbestätigung und Vertragschluss:
Der Mindestumsatz für eine Anmietung beträgt bei Anlieferung 50 EUR Mietwert.
Bei uns gebuchte und bestätigte Termine verstehen sich als verbindlich. 
Kann ein von uns bestätigter Termin durch uns verschuldet nicht eingehalten werden, 
so sind über eine Erstattung der bereits geleisteten Zahlung hinausgehende Ansprüche 
des Kunden uns gegenüber ausgeschlossen. 
Werden bei uns gebuchte und bestätigte Termine vom Kunden abgesagt, 
ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig. 
Wird kurzfristig (ab 14 Tage vor Auftragsdatum) abgesagt, hat der Kunde uns gegenüber eine 
Stornogebühr in Höhe von 100% des Auftragswertes zu zahlen. 
Eine verbindliche Buchung liegt vor, wenn der Kunde ein vom Vermieter erstelltes Angebot 
über Online-Plattformen (z. B. Kleinanzeigen, Erento, Mietmeile etc. ) 
annimmt oder im Kundenportal das digital zur Verfügung 
gestellte Onlineformular zur Annahme nutzt und damit um Zusendung der Vertragsunterlagen bittet.
Durch das Absenden des Onlineformulars mit dem Klick des Buttons
„Vertrag rechtsverbindlich abschließen“ oder mit dem Klick auf „Angebot annehmen“
wird unmittelbar ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen, 
welcher mit der nachfolgenden Versendung des Vertrages durch den Vermieter der Form halber bestätigt wird.

3.1. Widerrufsrecht: Nach § 312 g Abs.2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen 
im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, 
wenn der Vertrag für die Erbringung der Dienstleistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

4. Die Benutzung der Mietartikel erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, 
Sach- oder sonstige Schäden, die durch das Benutzen der Eventmodule entstanden sind. 
Hierfür trägt der Kunde die volle Verantwortung.

5. Schäden, gleich welcher Art, an den Mietartikeln und am Zubehör, die während des Nutzungszeitraumes 
entstanden sind, sind vom Kunden bis maximal zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. 
Bei groben Verschmutzungen (über die normalen Gebrauchsspuren hinaus) ist vom Kunden eine Reinigungspauschale 
in Höhe von mind. 80,00 EUR zu entrichten. Es sind keine Reinigungsversuche in „Eigenregie“ gestattet, 
da diese unter Umständen noch mehr Schaden anrichten und zum Totalschaden der Mietobjekte führen können. 
Auf Schäden, Verschmutzungen  ist der Vermieter unverzüglich bei der Rückgabe der Mietobjekte hinzuweisen.

 

6. Mitwirkungspflicht des Mieters: Bei der Anmietung von Festzelten verpflichtet sich der Kunde, 
sich aktiv am Zeltaufbau und Abbau zu beteiligen und den Vermieter beim Auf- und Abbau zu unterstützen. 
Ein Auf- und Abbau ohne der Mithilfe des Mieters oder dessen Erfüllungsgehilfen erfolgt kein Auf- bzw. Abbau. 
Der volle Mietpreis wird in Rechnung gestellt.
Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.
Der Mieter sorgt für ein ebenes, waagrechtes und für die Zelte bebaubares Gelände.
Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet, 
vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen.
Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung 
gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern,
insbesondere bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und das Zelt notfalls von Personen zu räumen 
und sofort selbsttätg abzubauen.
Bei Schneefall hat eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, 
so dass die Temperatur von 12° C nicht unterschritten wird. 
Zelte sind in der Regel statisch ohne Schneelast berechnet.
Die Nichtnutzbarkeit der Mietsachen wegen Witterungsverhältnissen, behördlichen Verboten etc. 
liegt in der Risikosphäre des Mieters 
und berechtigt nicht zur Mietminderung noch jegliche Einbehaltung des Mietpreises
Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern, 
nothalber selbständig abzubauen.
Bei Anlieferung durch den Vermieter geht die Gefahr auf den Mieter über, 
sobald die Mietsachen von der den Transport durchführenden Person übergeben worden sind. 
Die Be- und Überwachung der Mietsache übernimmt der Mieter vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zum Ende des Abtransportes.
Die vermietete Ware ist nicht versichert. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet,
die Ware für die Dauer der Veranstaltung bzw. 
des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl oder Beschädigung zum Wiederbeschaffungswert zu versichern.
Andernfalls haftet er selbst in voller Höhe.

6.1. Selbstaufbau : Ein Selbstaufbau durch den Kunden ist selbstverständlich auf Wunsch möglich.
Bei Abholaufträgen bieten wir die Ware in unseren Räumen an. Bei Entgegennahme der Ware hat der Kunde 
diese selbst sofort auf Abweichungen zu untersuchen,
insbesondere auf Vollständigkeit, Beschädigungen, Übereinstimmung mit der Bestellung und Mängel. 
Hierbei festgestellte Abweichungen sind uns spätestens innerhalb von zwei Stunden nach Entgegennahme 
telefonisch oder per Telefax anzuzeigen

6.2. Beschaffenheit der Aufstellfläche: Wird der Aufbau des Zeltes auf Kundenwunsch nicht auf einer Rasenfläche 
sondern auf schlechter geeignetem Untergrund (z.B. lockerer Boden, Sandboden, Splitt, Hartplatz o.ä.) 
erfolgen, erfolgt der Aufbau auf Risiko des Mieters.
Bei Betonböden oder anderen festen Böden wo keine Zeltnägel geschlagen werden können 
trägt der Mieter immer das volle Haftungsrisiko , andernfalls haben wir das Recht ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten. 
Ebenso hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass in der Höhe ausreichend Abstand zu Bäumen, 
Sträuchern und / oder deren Zweigen und Ästen besteht und um das Zelt herum genug Platz für die Abspannung 
vorhanden ist. Sollte sich am Aufbautag aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vor Ort 
herausstellen, dass ein den Sicherheitsvorschriften entsprechender Aufbau nicht möglich ist 
(z.B. nicht genügend Platz für die Abspannung im vorgeschriebenen Abstand und Winkel oder 
nicht geeigneter Aufbauuntergrund) kann der Vermieter den Aufbau untersagen bzw. abbrechen. 
Der vertraglich festgesetzte Mietpreis ist dennoch durch den Kunden in voller Höhe zu begleichen.

7. Der Aufbau bzw. die Lieferung erfolgt am ersten Miettag zu den normalen Arbeitszeiten 
(9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) durch den Vermieter unter aktiver Mithilfe des Kunden.

8. Alle sicherheitsrelevanten und sonstigen Vorschriften werden dem Kunden bei der Übergabe des Mietartikels 
mündlich und schriftlich mitgeteilt und sind beim Aufbau und dem Betrieb zu beachten und einzuhalten. 
Dies bestätigt der Kunde bei der Übergabe mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll.

9. 

10. Mietpreise / Mietdauer: Alle genannten Tagesmietpreise gelten pro Kalendertag und sind nicht als 
24 Std.-Tarif zu verstehen.Wochenendtarif bedeutet Fr. - Mo. Innerhalb der Woche gilt 1-3 Tage.

11. Lieferung, Lieferpreise und Lieferfahrzeug:   Der Transport wird vom Vermieter übernommen. 

Lieferpreise:

Lieferungen im Nahbereich (bis 10 km ab 13587 berlin) sind kostenfrei.
Bei Lieferungen mit einer Fahrstrecke von 10* bis 30 km* werden pauschal 60,-EUR für die Lieferung berechnet.
Bei Entfernungen über 30 km* werden ab dem 1. Km je Kilometer 1,20 EUR zu Lasten des Mieters berechnet.


(*Für die Berechnung der Fahrstrecke wird die kürzeste mögliche Fahrstrecke laut Goggle Maps 
bzw. TomTom myDrive zugrunde gelegt.)

Bei der Anmietung von Zelten, Biertischgarnituren sowie Miettechnik hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, 
dass bei der Lieferung und Abholung eine ungehinderte Zufahrt möglich ist. 

Sollte aufgrund von kurzfristigen Baustellen oder Straßensperrungen am Liefertag keine ungehinderte Zufahrt
möglich sein, ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen um Alternativen abzuklären.

12. Die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Mietartikel dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt 
werden. Es sind die Gebrauchs- und Sicherheitsbestimmungen zu beachten. 
Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen technische Änderungen 
an den Mietartikeln ist nicht gestattet. Die vom Vermieter beigestellten Mietartikel stehen im Eigentum 
des Vermieters. Der Kunde ist daher weder zur Untervermietung, noch Verpfändung oder sonstigen Weitergabe 
berechtigt.

13. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig und gelten als nicht getroffen.

14. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Mietbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein 
oder werden, so wird dadurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit 
des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages berührt. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt eine solche 
als vereinbart, die dem wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

16. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen und natürlichen Personen ist Berlin.

Zeltmeister Berlin 24/7 KG 
01.02.2024

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